Kettenprüfung auf Rißfreiheit
Kettenprüfung nach DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.8, Abschnitt 3.15.2.2
Anschlagketten unterliegen Schäden verursachenden Einflüssen. Die Verwendung von beschädigten Anschlagketten kann zu gefährlichen Situationen, schlimmstenfalls zu Personenschäden führen. Die Prüfung von Anschlagketten erfordert deshalb besondere Sorgfalt und wird ausschließlich von sachkundigem und geschultem Personal gemäß dieser Prüfanweisung ausgeführt.
Der Umfang der Prüfung erstreckt sich auf die vollständige Anschlagkette einschließlich der Aufhängeglieder und Kettenverbindungselemente, Haken und anderer geschmiedeter Zubehörteile. Die Prüfung wird gemäß DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.8, Abschnitt 3.15.2.2 in regelmäßigen Abständen von längstens 3 Jahren durchgeführt.
Defekte Ketten und Bauteile werden außer Betrieb genommen, wenn eine Instandsetzung nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.
Die Überprüfung der Anschlagkette auf Oberflächenrisse nach dem Magnetpulververfahren gemäß DIN EN 9934 Teil 1 ist eine entscheidende Sicherheitskomponente und wird durch qualifizierte Personen entsprechend DIN EN ISO 9712 durchgeführt .
Vor Beginn der elektromagnetischen Prüfung auf Rißfreiheit werden die einschlägigen Prüfungen an der Ausrüstung und den Lichtverhältnissen der Örtlichkeit vorgenommen. Anschließend werden die Rundstahlkette und alle Zubehörteile in eine fluoreszierende Prüfflüssigkeit getaucht und mit Hilfe einer Magnetspule magnetisiert . Bei der darauffolgenden visuellen Prüfung unter UV-Licht werden die Kette und alle Zubehörteile auf etwaige Risse hin untersucht, die durch Streufluß sichtbar sind.